Groneberg Media
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Groneberg Consulting GmbH, Dorotheenstraße 1, 30419 Hannover (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Beratungsleistungen und Coachings in den Bereichen Unternehmensberatung und HR-Dienstleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Teilnahme an Coachings, Beratungen und Seminaren sowie die Erstellung von Websites, Online-Marketing-Kampagnen und Social Media-Kampagnen, an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos, Audioaufnahmen und/oder Online-Trainingskurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
2.2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
2.3. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
2.4. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.5. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Coaching-, Leistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
2.6. Sofern die Leistungen des ANBIETERS von sog. Resellern angeboten und/oder vertrieben werden (z.B. Copecart, Digistore24, o. dgl.), gelten vorrangig die vorliegenden Bedingungen.
2.7. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind kein Vertragsbestandteil. Insbesondere sind Bilder/Fotos, Videos, Einrichtung von Vertriebsfunneln oder externe Softwareleistungen (z.B. SAAS-Tools, Plugins, Themes etc.) nur im Falle der expliziten Nennung geschuldet.
2.8. Im Falle von Website-Wartungsverträgen sind explizit Bilder/Fotos, Videos, Einrichtung von Vertriebsfunneln oder externe Softwareleistungen (z.B. SAAS-Tools, Plugins, Themes, Kontaktformulare etc.), neue Seiten/Unterseiten, neue Funktionalitäten oder komplette Redesigns nur im Falle der expliziten Nennung geschuldet.
2.9. Websiten werden auf Basis einer Designvisualisierung erstellt: Nach einem gemeinsamen Kickoff wird auf Grundlage der besprochenen Daten eine Visualisierung der Website erstellt. Nach anschließender Freigabe durch den KUNDEN (ggf. nach Korrekturschleifen) wird auf dieser Basis die Website erstellt. Eine anschließende deutliche Veränderung des Designs gilt als Auftragsänderung und kann nur in beidseitigem Einvernehmen und als Leistungserweiterung (und nur gegen Entgelt) erfolgen.
3.0. Der ANBIETER kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem KUNDEN hieraus keine Nachteile entstehen.
3.1. Kosten für dritte Software- oder sonstige Projekte, die für das beauftragte Projekt erforderlich sind, sind nicht im vereinbarten Preis inbegriffen (sofern nicht explizit anders vereinbart). Werden Drittprodukte vereinbarungsgemäß über die Websitebeauftragung inkl. anschließender Wartungüber den ANBIETER zur Verfügung gestellt, endet das Nutzungsrecht daran mit Ablauf des Wartungsvertrages und der Auftraggeber hat die Lizenzen auf eigene Rechnung zu erwerben, wenn er die Seite/die Software weiter betreiben will.
3.2. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für die rechtssichere Verwendung von Bildern, Videos und anderen Medien, die dem Urheberrecht unterliegen.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (insbesondere per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise ver- stehen sich zuzüglich USt in gesetzlicher Höhe.
4.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
4.3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
4.6. Alle Preise gegenüber Unternehmen sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Verzug
5.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte bzw. fällige Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
5.4. Erbringt der KUNDE seine Mitwirkungspflichten nicht (s. unten) vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen oder Verzögerungen, zu Lasten des KUNDEN. Entstehende Mehraufwendungen können dem KUNDEN in Rechnung gestellt werden
5.5. Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder ähnliche Inhalte nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist der ANBIETER berechtigt mit der Leistung nicht zu beginnen. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Kundenprojekten gleichzeitig bearbeitet werden kann. Eine vom KUNDEN verschuldete Verzögerung kann folglich zu einer zusätzlichen Zeitverschieben führen, wenn es Terminkonflikte mit anderen Projekten gibt.
5.6. Kommt es durch den KUNDEN herbeigeführt zu Zeitverzögerungen, gelten vereinbarte Zahlungszeitpunkte unverändert und es wird fiktiv eine zeitlich reguläre Projektbearbeitung unterstellt. Ein Hinauszögern von Zahlungsverpflichtungen ist also nicht missbräuchlich möglich.
5.7. Sollte der KUNDE nach wiederholten Aufforderungen seiner Pflichten nicht nachkommen und eine Leistungserbringung somit nicht möglich sein, kann der ANBIETER vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der vereinbarten Vergütung fordern. Dies umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen des ANBIETERS.
5.8. Sollte der KUNDE beauftragte Leistungen nicht abrufen (z.B. beauftragte Werbekampagnen und deren Tracking), gelten diese "wie vertragsgemäß" erfüllt und der entsprechende Rechnungsbetrag wird mit Kenntniserlangung dieses Umstandes (Nicht-Abrufung) durch den ANBIETER zur Zahlung fällig. Die Kenntniserlangung erfolgt im Regelfall durch Mitteilung des KUNDEN oder durch einmalige schriftliche Fristsetzung durch den ANBIETER (insbesondere wenn der KUNDE nicht auf Kontaktversuche reagiert). Diese Frist muss mindestens 7 Kalendertage betragen und nach dem ursprünglich vereinbarten Zahlungstermin liegen. Sollte der ANBIETER vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern, so kann keine zusätzliche Zahlungspflicht gemäß 5.8. geltend gemacht werden.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
6.3. Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.
6.4. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.
6.5. Die Verschiebung eines vereinbarten Beratungstermins im Voraus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS in Textform, welche nur vorbehaltlich der zeitlichen Verfügbarkeit des ANBIETERS erteilt werden kann. Andernfalls (insbesondere auch bei Absage durch den KUNDEN) entfällt der vereinbarte Beratungstermin ersatzlos.
6.6. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
6.7. Sollte eine unlimitierte und/oder uneingeschränkte Anzahl an 1:1 Calls ohne Wochenlimit vereinbart sein, verpflichte sich der KUNDE dieses nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn für außenstehende erkennbar ist, dass die gebuchte Anzahl an Calls nicht sinnbringend genutzt werden kann oder wenn wiederholt mehr als 3 (in Worten: drei) Termine pro Woche vereinbart werden. Im letztgenannten Fall wird regelmäßig davon ausgegangen, dass besprochener Input neben dem Tagesgeschäft nicht verarbeitet werden kann. Der ANBIETER behält sich für diese Fälle vor, ein Wochenlimit an buchbaren Calls einzuführen, deren wochenweise Aufhebung nur nach Rücksprache erfolgen kann (z.B. während der Urlaubszeit).
6.8. Generell, aber vor Allem explizit für Websiteaufträge gelten folgende Pflichten für den KUNDEN:
- Der KUNDE ist verpflichtet sämtliche erforderlichen Informationen und Daten (Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informationen zu entgegenstehenden Urheber- oder Markenrechten.
- Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass er für seine Website eine Datenschutzerklärung und im Regelfall (v.a. in Deutschland) ein Impressum benötigt. Dies muss der KUNDE selbst liefern und der ANBIETER übernimmt für den inhaltlich keinerlei Haftung. Dies muss oder sollte anwaltlich erfolgen.
- Der KUNDE ist verpflichtet erforderliche Materialien in einem gängigen digitalen Format zu übergeben. Der KUNDE ist dafür verantwortlich und stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt sind/werden. Die entsprechende Überprüfung ist kein Gegenstand des Auftrages und sollte anwaltlich erfolgen. Der ANBIETER übernimmt hier keine Haftung. Dies gilt insbesondere auch für urheberrechtlich geschützte Materialien (insb. Fotos, Texte, Grafik o.ä.). Entstehen für die entsprechend rechtssichere Nutzbarkeit der Materialien/Medien Kosten, gehen diese zu lasten des KUNDEN.
- Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Zugängen zu seinen Accounts, Plattformen o.ä. zur Verfügung zu stellen. Der KUNDE ist nach Ablauf des Vertragsverhältnisses (ggf. erst nach Beendigung eines Wartungsvertrages) dafür verantwortlich die zur Verfügung gestellten Zugänge zu sperren oder die Passwörter zu verändern, um Missbrauch auszuschließen.
- Sollten zur Verfügung gestellte Medien/Materialien Rechte verletzen (oder kommt es diesbezüglich zu einem Rechtsstreit), hat der KUNDE den ANBIETER auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung. Bei Zuwiderhandlung ist der KUNDE verpflichtet entstehende Rechtskosten des ANBIETERS zu übernehmen.
- Über sämtliche Inhalte des Vertragsverhältnisses (insb. Leistungsbeschreibung, Vergütung) hat der KUNDE Stillschweigen zu bewahren.
- Der KUNDE stimmt zu, dass der ANBIETER erstellte Projekte jederzeit unter Nennung des KUNDEN-Unternehmens auf der Website als Referenz darstellen darf. (s. auch Punkt 15 "Referenznennung").
7. Abnahme
7.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
7.2. Websiten, Social-Media-Konzepte und ähnliche Werkvertragsleistungen gelten erst durch Endabnahme als erfolgreich geliefert. Diese erfolgt im Regelfall im Zuge eines Videoscalls, kann aber auch in schriftlicher Form vorliegen. Die Endabnahme wird durch den ANBIETER angekündigt und eine entsprechende Terminierung wird durch diesen anschließend initiiert. Sollte der KUNDE auf diese Aufforderung nicht reagieren gilt nachfolgende Regelung (Punkt 7.3.).
7.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt
7.4. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile der Website (oder der beauftragten Leistung) zur vorgezogenen Teilabnehme vorzulegen, sofern dieser Teil einer Beurteilung zugänglich ist. Einmal abgenommene Teile können später nicht mit abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, sofern keine Umstände vorliegen, die dem KUNDEN zum Zeitpunkt der Teilabnahme nicht erkennbar vorlagen. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleiben von einer Teilabnahme unberührt.
8. Vertragslaufzeit
8.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
8.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Ein Vertragslaufzeitbeginn setzt voraus, dass der KUNDE alle von ihm geschuldeten Vorleistungen erbracht hat (Abklärung technischer, rechtlicher und gestalterischer Fragen - im Regelfall per Kickoff | Foto- und Bildmaterial gemäß Absprache - im Regelfall per Kickoff und anschließender Lieferung).
8.5. Höhere Gewalt oder beim ANBIETER eingetretene Betriebsstörungen (bspw. Streik, Pandemie o.ä.), die den ANBIETER vorübergehend ohne eigenes Verschulden an der Leistung gehindert haben, verlängern den Leistungszeitraum entsprechend der Dauer der Störung. Dies gilt auch für etwaige gleichartige Störungen bei Unterauftragnehmern.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung (Banküberweisung) möglich. Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot festgehalten. Eine Veränderung kann ausschließlich (einvernehmlich) schriftlich erfolgen.
9.2. Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
9.3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
9.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
9.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
10. Haftung auf Schadensersatz / Mängelrechte, Verjährung
10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
10.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10.4. Insbesondere für Werkvertragsleistungen wie die Erstellung von Websites gelten folgende Regelungen:
- Die Gewährleistung des ANBIETERS richtet sich nach den gesetzlichen Regeln, ist jedoch zunächst auf Nacherfüllung beschränkt.
- Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit zugunsten des ANBIETERS. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur bei wesentlicher Abweichung vorvertraglicher Vorschläge und sofern sich die Abweichungen nicht aufgrund technischer Ursachen, mangelnder Rechtseinräumungen oder mangelnder Mitwirkung durch den KUNDEN ergeben.
- Werden durch den KUNDEN Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der KUNDE eine substantiierte Behauptung des ANBIETERS, dass erst die Veränderung den Mangel verursacht hat, nicht widerlegt.
- Werbeangaben Dritter (z.B. Anbiter von verwendeter Software) sind für den ANBIETER nicht verbindlich.
- Sofern der KUNDE Unternehmen ist, verjähren die Rechte des KUNDEN wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab End- oder Teilabnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte auf Schadenersatz oder Schadenersatz statt der Leistung. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des KUNDEN. Ausgenommen sind zudem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des ANBIETERS.
11. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen
11.1. Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
11.2. Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Ar- beitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
11.3. Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart
oder zu erwerben unterlässt.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Basis ist Art. 6 Abs. 1 lt. b DSGVO. Vertragsdaten werden nur an Dritte weitergegeben sowie es nach Art. 6 Abs. 1 lt. b DSGVO für die Vertragserfüllung notwendig ist.
12.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
12.3. Sämtliche Unterlagen und Gegenstände oder Daten, die von der jeweiligen Gegenseite überlassen werden sind ebenfalls vertraulich zu behandeln und dürfen nur zu Vertragszwecken Dritten zugänglich gemacht werden oder vervielfältigt werden. Eine Zurückgabe oder Vernichtung ist erforderlich, sobald die Überlassung für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind.
13. Urheberrecht / Nutzungsrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live-Coachings zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.3. Der KUNDE stimmt zu, dass Ton- und Bildaufzeichnungen unter Teilnahme des KUNDEN, insbesondere von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Gruppencalls und dergleichen, insbesondere auch unter Teilnahme von Dritten, angefertigt und zeitlich, örtlich und inhaltlich durch den ANBIETER unbegrenzt ausgewertet werden dürfen.
13.4. Soweit Open-Source-Inhalte (o.ä.) verwendet wurden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
13.5. Abweichend von 13.2. gilt für die Erstellung von Websites oder anderen Werkvertragsleistungen:
- Nach vollständiger Zahlung erwirbt der KUNDE an etwaigen Gestaltungen des ANBIETERS ein einfaches und nicht ausschließliches Nutzungsrecht
- Der KUNDE erwirbt damit das Recht, die Gestaltung, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen.
13.6. An Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Fotografien u.ä. in Bezug auf die Vertragsunterlagen behält sich der ANBIETER sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium (online und offline) als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Auch Auszüge aus etwaig gelieferten Werken sind ausdrücklich gestattet. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Hannover.
16.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
16.4. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: 17.10.2024